Hinweis: Diese Stellungnahme ist in einer verkürzten Version in Form eines Schreibens an Frau Bundesministerin Warken versendet worden.
Als Präsident der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR) nehmen ich im Namen unseres Präsidiums Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, die Finanzierungsgrundlagen der GKV nachhaltig zu stabilisieren. Allerdings sehen wir in der vorliegenden Ausgestaltung erhebliche Risiken für die neurologische Rehabilitation und damit für eine der zentralen Säulen einer funktionierenden, sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Unsere Sorgen begründen sich in folgenden Punkten:
1. Strukturelle Besonderheiten der neurologischen Rehabilitation
Neurologische Erkrankungen wie z.B. der Schlaganfall, gehören zu den häufigsten Erkrankungen für erworbene Behinderungen und damit dauerhaftem Unterstützungsbedarf im Erwachsenenalter (GBD 2021 Collaborators, 2024). Die neurologische (Früh)Rehabilitation unterscheidet sich grundlegend von vielen anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens (Platz et al., 2025). Das etablierte Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt einen durchgängigen Versorgungspfad („Continuum of Care“) dar – von der Frührehabilitation (Phase B) über die weiterführenden Phasen (C–E) bis hin zur ambulanten und nachsorgenden Versorgung (Phase F).
Aufgrund dieser Besonderheit hat die Neurorehabilitation elementare Aus- und Wechselwirkungen auf andere Versorgungsbereiche (Platz et al. 2025, Knecht et al. 2023a und b):
- Neurologische (Früh)Rehabilitation sichert die funktionelle Wiederherstellung und die Lebensqualität der Betroffenen
- Neurologische (Früh)Rehabilitation sichert den „Abfluss“ und damit die Funktionsfähigkeit der Akut- und Notfallversorgung (z. B. Stroke Units, Intensivmedizin)
- Neurologische (Früh)Rehabilitation vermeidet langfristige Pflegeversorgung (inkl. außerklinischer Intensivpflege).
Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese komplexen Wechselwirkungen nicht ausreichend. Ein zentrales Problem des Gesetzentwurfs sehen wir darin, dass Einsparmaßnahmen überwiegend sektoral gedacht sind. Die neurologische Rehabilitation zeigt jedoch exemplarisch, dass ihre Effekte weit über die einzelnen Sektoren hinausreichen.
Dabei trifft insbesondere die pauschale Begrenzung der Vergütungsentwicklung die neurologische (Früh)Rehabilitation überproportional, da sie durch einen besonders hohen Personal- und Therapieaufwand gekennzeichnet ist. Auch die Reduktion der Mittel für den Innovationsfonds sehen wir enorm kritisch, da damit ein zentrales Finanzierungsinstrument zur o.g. sektorenübergreifenden Betrachtung sowohl für Versorgungs- als auch Forschungsprojekte faktisch ausfällt.
2. Auswirkungen auf die Leistungserbringer ((Früh-)Rehabilitationskliniken)
Die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die Deckelung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate – führen in einem Bereich mit unvermeidbar hohem Ressourceneinsatz (Personal, u.a. spezialisierte multiprofessionelle Therapie) und überdurchschnittlichen Kostensteigerungen zu realen Budgetkürzungen.
Die absehbaren Folgen sind Einschränkung spezialisierter Angebote, Reduktion der Therapieintensität, Verschiebung oder Ausfall dringend notwendiger Investitionen bis hin zu Marktaustritten einzelner Einrichtungen.
Gerade in der neurologischen (Früh-)Rehabilitation besteht damit die Gefahr einer strukturellen Unterversorgung.
3. Auswirkungen auf Patientinnen und Patient:innen
Die neurologische Rehabilitation ist maßgeblich dafür verantwortlich, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren und die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben – häufig auch in Erwerbstätigkeit – zu ermöglichen. Jede Einschränkung in diesem Bereich hat unmittelbare Konsequenzen für die Lebensqualität der Betroffenen.
Aus Patientensicht sind ein verzögerter Zugang zur Rehabilitation durch Kapazitätsengpässe oder reduzierte Therapieintensität mit direkten Auswirkungen auf funktionell schlechtere Outcomes und somit erhöhtes Risiko bleibender Behinderungen und damit Pflegebedarf besonders gravierend (Langhorne et al., 2020). Die neurologische (Früh-)Rehabilitation kann Langzeitpflege von neurologischen und anderen Patient:innen verhindern und damit können Kosten gespart werden (Platz et al. 2025, Knecht et al. 2023a und b).
4. Gefährdung der Versorgungskette in der Akutmedizin
Die Versorgung neurologisch Erkrankter ist auf funktionierende Übergänge innerhalb der Versorgungskette angewiesen. Wenn neurorehabilitative Kapazitäten reduziert werden oder Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen, entstehen Rückwirkungen auf die Akut- und Notfallversorgung: Patientinnen und Patient:innen können nicht zeitgerecht aus Krankenhäusern verlegt werden, dadurch werden Betten in Akutkliniken blockiert. Dies betrifft insbesondere komplexe Fälle mit intensivmedizinischem Bedarf oder hohem pflegerischen Aufwand.
5. Wechselwirkungen mit der außerklinischen (Intensiv)pflege
Durch die langfristige Vermeidung von Pflege- und Unterstützungsbedarf bei typischerweise aufwendigen PatientInnen leistet die neurologische (Früh)Rehabilitation einen besonders großen Beitrag zur Aufwands- und Kostenreduktion. Die neurologische (Früh)Rehabilitation steht in besonders enger Verzahnung mit der hochaufwendigen außerklinischen Intensivpflege. Nur eine effektive Frührehabilitation kann die Entwöhnung von Beatmung bzw. Trachealkanüle ermöglichen und damit langfristige außerklinische intensivpflegerische Versorgung vollständig vermeiden (Summ et al., 2026; Schmidt-Wilcke et al., 2026).
6. Gesamtökonomische Betrachtung
Durch Entlastung der Akutkrankenhäuser, Einsparungen in der medizinischen und pflegerischen Langzeitversorgung bis hin möglichen höheren Rückkehrquoten in Erwerbstätigkeit ist eine effektive neurologische (Früh)Rehabilitation kein Kostenfaktor, sondern sektorenübergreifend ein realer Kostenvermeider.
Einsparungen in der neurologischen (Früh-)Rehabilitation führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu deutlich höheren Folgekosten in anderen Sektoren der gesetzlichen Krankenversicherung (sowie auch der Pflegeversicherung). Diese transsektoralen Effekte werden im Gesetzentwurf weder ausreichend berücksichtigt noch systematisch quantifiziert.
7. Fazit und Bitte
Wir sehen die Gefahr, dass die beabsichtigte Stabilisierung der Beitragssätze kurzfristig erreicht wird, jedoch auf Kosten einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung.
Insbesondere für die neurologische Rehabilitation besteht das Risiko einer strukturellen Schwächung mit langfristig negativen Folgen für:
- Patientinnen und Patienten,
- die Funktionsfähigkeit der Versorgungsketten,
- und die gesamtwirtschaftlichen Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich,
- die besonderen Strukturen und Funktionen der neurologischen (Früh-)Rehabilitation im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker zu berücksichtigen,
- die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf transsektorale Versorgungspfade zu überprüfen,
- und die Rolle der (neurologischen) Rehabilitation als integralen Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung ausdrücklich zu stärken.
- Die Beschränkung der Ausgaben des Innovationsfonds für die Versorgungsforschung zu erhalten, um diese Betrachtungen zu ermöglichen.
Gern stehen wir Ihnen als wissenschaftliche Fachgesellschaft für einen vertieften Austausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. habil. Marcus Pohl, Präsident
für das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR):
Dr. med. Jürgen Herzog, Vize-Präsident
PD Dr. med. Christian Dohle, M. Phil. Past-Präsident
Prof. Dr. med. Stefan Knecht, Schriftführer
Prof. Dr. med. Joachim Liepert. Schatzmeister
Prof. Dr. med. Andreas Bender, Beisitzer
Prof. Dr. Bernhard Elsner, Beisitzer
Prof. Dr. med. Anna Gorsler, Beisitzerin
Prof. Dr. med. Thomas Platz, Beisitzer
Priv.-Doz. Dr. med. Caroline Renner, Beisitzerin
Referenzen
GBD 2021 Nervous System Disorders Collaborators. Global, regional, and national burden of disorders affecting the nervous system, 1990-2021: a systematic analysis for the Global Burden of Disease Study 2021. Lancet Neurol. 2024 Apr;23(4):344-381. doi: 10.1016/S1474-4422(24)00038-3.
Knecht S, Reiners H, Siebler M, Platz T, Flöel A, Busse R. Schleichender demografischer Wandel und neurologische Rehabilitation – Teil 1: Situationsbeschreibung.Nervenarzt. 2023 (a) Aug;94(8):708-717. German. doi: 10.1007/s00115-022-01415-x.
Knecht S, Reiners H, Siebler M, Platz T, Flöel A, Busse R. Schleichender demografischer Wandel und neurologische Rehabilitation – Teil 2: Handlungsmöglichkeiten. Nervenarzt. 2023 (b) Aug;94(8):718-724. German. doi: 10.1007/s00115-022-01416-w.
Langhorne P, Ramachandra S; Stroke Unit Trialists‘ Collaboration. Organised inpatient (stroke unit) care for stroke: network meta-analysis. Cochrane Database Syst Rev. 2020 Apr 23;4(4):CD000197. doi: 10.1002/14651858.CD000197.pub4.
Platz T. Neuro-Reha. Störende Trennung. f&w 11.2025, 1-3
Schmidt-Wilcke, T., Junker, F.B., Bender, A., Born, V.D., Bucka, C., Cordes, C., Dzialowski, I., Groß, M., Haack, C., Hartwich, M., Klimes, M., Lukhaup, S., Rollnik, J.D., Schälich, A., Schessl, J., Weimar, C., Wertheimer, D., Platz, T., & Pohl, M. (2026). The course of rehabilitation of ventilated and tracheally cannulated patients in neurological-neurosurgical early rehabilitation. Deutsches Ärzteblatt international.
Summ O, Frers H, Klausen A, Otto-Sobotka F, Pohl M, Röhrig R, Schmidt-Wilcke T, Schröder K, Timmer A, Weigel A, Platz T, Groß M. Weaning in early neurological-neurosurgical rehabilitation in Germany – results from a nationwide online survey. Front Neurol. 2026 Jan 12;16:1700482. doi: 10.3389/fneur.2025.1700482.