FAQ zum Zusammenschluss der DGNR und DGNKN

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1. Allgemeines

Warum erfolgte der Zusammenschluss?

Mit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR) – als Zusammenschluss der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der Deutschen Gesellschaft für Neurotraumatologie und klinische Neurorehabilitation (DGNKN) – wurde im Dezember 2025 ein neues, dynamisches Kapitel für unser Fachgebiet aufgeschlagen. Dieses Bündnis steht für Aufbruch, für gemeinsames Gestalten und für die klare Überzeugung, dass wir den komplexen Herausforderungen der Neurorehabilitation nur interdisziplinär und sektorenübergreifend gerecht werden können.

Wann ist der Zusammenschluss in Kraft getreten?

Der Zusammenschluss wurde mit dem formalen Beschluss der zuständigen Gremien und der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

Der Eintrag im Vereinsregister ist noch in Bearbeitung.

2. Mitgliedschaft

Bleiben bestehende Mitgliedschaften bestehen?

Ja. Alle bestehenden Mitgliedschaften werden automatisch in die neue gemeinsame Gesellschaft überführt.

Müssen Mitglieder etwas aktiv veranlassen?

Nein. Die Überführung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand für die Mitglieder.

Wie werden doppelte Mitgliedschaften behandelt?

Doppelte Mitgliedschaften werden auf eine Mitgliedschaft zusammengeführt.

3. Mitgliedsbeiträge

Ändern sich die Mitgliedsbeiträge?

Beitragsanpassungen können erfolgen. Mitglieder werden rechtzeitig über neue Beitragsstrukturen durch die Geschäftsstelle informiert. Hier finden Sie die aktuellen Mitgliedsbeiträge.

Gilt der bisherige Zahlungsmodus weiter?

Mit der Information zur neuen Beitragsstruktur erhalten Sie die Möglichkeit am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Dieses Mandat muss für die neue Gesellschaft erteilt werden. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist der einzige, akzeptierte Zahlungsmodus.

4. Fachliche Arbeit

Was passiert mit bestehenden Arbeitsgruppen?

Arbeitsgruppen werden zusammengeführt oder strukturell neu geordnet, um Überschneidungen zu vermeiden.

Bleiben bisherige Leitlinien gültig?

Alle bestehenden Leitlinien behalten bis zur gemeinsamen Aktualisierung ihre Gültigkeit.

5. Fort- und Weiterbildung

Bleiben bestehende Zertifikate gültig?

Ja. Alle bereits erteilten Zertifikate behalten ihre volle Gültigkeit.

Verändern sich Fortbildungsanforderungen?

Änderungen werden transparent kommuniziert und gelten erst nach einer Übergangsphase.

6. Veranstaltungen

Gibt es weiterhin den Jahreskongress?

Ja, der Jahreskongress der DGiNR wird im Dezember 2026 in Dresden stattfinden, weitere Informationen finden Sie hier.

7. Organisation und Strukturen

Wer ist der neue Vorstand der DGiNR?

Der Vorstand wurde auf der Jahresmitgliederversammlung 2025 in Freiburg gewählt.Hier finden Sie das Präsidium der DGiNR.

Welche Satzung gilt künftig?

Es gilt die neue, gemeinsam verabschiedete Satzung.

8. Datenschutz und Kommunikation

Was passiert mit Mitgliederdaten?

Mitgliederdaten werden nach geltenden Datenschutzbestimmungen zusammengeführt und verarbeitet. Die DGiNR arbeitet mit dem Mitgliederprogramm Campai.

Ändern sich Kontaktdaten oder Kommunikationskanäle?

Die DGiNR Geschäftsstelle können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR e.V.)

Postadresse: Wildkanzwelweg 28 | 13465 Berlin

E-Mail: info@dginr.de

Telefon:  0151 – 290 507 93

Webseite: dginr.de

LinkedIn Account: LinkedIn

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