Reformvorschlag zu Fallzusammenführung bedroht Rehabilitation schwerstkranker Patienten

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Die FinanzKommission Gesundheit hat Vorschläge vorgelegt, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen – darunter eine Fallzusammenführung im Krankenhausbereich. Das Ziel, unnötige Wiederaufnahmen zu reduzieren, ist nachvollziehbar. Der Vorschlag verfehlt jedoch dort seinen Zweck, wo die Verlegung kein Fehler ist, sondern medizinische Notwendigkeit.

In der neurologischen Frührehabilitation ist genau das der Fall. Patienten nach schwerem Schlaganfall, neurochirurgischem Eingriff oder langer Intensivbehandlung brauchen unmittelbar im Anschluss an die Akutversorgung spezialisierte stationäre Rehabilitation. Diese findet in Einrichtungen mit eigenem Versorgungsauftrag statt – und muss deshalb als eigenständiger Fall abgerechnet werden. Die Verlegung ist nicht das Problem. Sie ist der Plan.

Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR) warnt vor den Folgen: Werden Akutkliniken finanziell bestraft, sobald sie Patienten in die Frührehabilitation verlegen, entstehen Fehlanreize. Dann entscheidet nicht mehr die Medizin über den nächsten Behandlungsschritt – sondern Abrechnungslogik. Das Ergebnis: Patienten landen in Pflegeeinrichtungen, ohne dass ihre Rehabilitationschancen auch nur ernsthaft geprüft wurden.

Wer Verlegungen in die neurologische Frührehabilitation als Kürzungsgelegenheit behandelt, verkennt die Behandlungsnotwendigkeit schwerer neurologischer Erkrankungen. Auf diese Weise werden Rehabilitationschancen genommen und dauerhafte Pflegebedürftigkeit geschaffen.

Die DGiNR fordert daher, bei Konkretisierung der Pläne zur pauschalen Fallzusammenführung die neurologische Frührehabilitation ausdrücklich auszunehmen.

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