Neurologische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter. Allerdings ist Pflegedürftigkeit nicht unvermeidbar. Eine frühzeitige, konsequente und ausreichend lange neurorehabilitative Behandlung kann Pflegebedürftigkeit häufig verringern, hinauszögern oder sogar vermeiden. Dies betrifft nicht nur geriatrische Patientinnen und Patienten, sondern auch neurologisch Erkrankte ohne geriatrietypische Multimorbidität.
Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation beobachtet schon länger mit Sorge, dass nach einer akutmedizinischen Behandlung zunehmend mehr Menschen direkt in Pflegeeinrichtungen verlegt werden und immer weniger eine neurologische Rehabilitation erhalten.

Die DGiNR begrüßt daher ausdrücklich, dass die Rehabilitation im Rahmen der aktuellen pflegepolitischen Reformen einen stärkeren Stellenwert erhält. Diese sollte aber nicht nur im Rahmend der Pflegebegutachtung, sondern insbesondere auch in der Nachbehandlung nach Erkrankungen (Anschlussrehabilitation) dringend berücksichtigt werden.
Insbesondere begrüßen wir die Neuregelung in § 40 SGB V, die den Spitzenverband Bund der Krankenkassen beauftragt, dem Bundesministerium für Gesundheit die Umsetzung der Verordnung von Rehabilitation zu berichten. Aus den o.g. Gründen sehen wir jedoch eine Beschränkung auf die Berichterstattung auf die vertragsärztliche Verordnung von geriatrischer Rehabilitation für nicht sachgerecht. Wir fordern daher, diese Berichterstattung auch auf andere, speziell neurologisch- neurochirurgische Indikationen und insbesondere auch auf den Bereich der Anschlussbehandlung auszuweiten.
Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation steht für einen Dialog zu diesem Thema jederzeit gerne zur Verfügung.