Für die Definition von Leistungsgruppen (LG) der geplanten Krankenhausreform sollen Elemente der Qualitätskriterien der Krankenhausplanung aus Nordrhein-Westfalen (NRW) übernommen werden.
Für die Definition von Leistungsgruppen (LG) der geplanten Krankenhausreform sollen Elemente der Qualitätskriterien der Krankenhausplanung aus Nordrhein-Westfalen (NRW) übernommen werden.