Ein Beitrag über absehbar unerwünschte Konsequenzen der Krankenhausreform (KHVVG)
Worum geht es?
- Die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (NNF / Phase B) ist ein notwendiger Teil der Versorgung schwerkranker Patienten.
- Nur etwa 50 % der NNF-Einrichtungen würden die in der Krankenhausreform geforderte, aber aus fachlicher Sicht nicht notwendige Koppelung der NNF / Phase B an die Leistungsgruppe Intensivmedizin am Standort erfüllen können.
- Die bundesweite Anwendung dieses Kriteriums, das der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) entnommen wurde, würde die Kapazitäten der NNF / Phase B-Betten um etwa 40 % reduzieren.
- Wegfallende NNF / Phase B-Weiterversorgungskapazitäten würden auch das intensivmedizinische und akut-neurologische Versorgungssystem stark beeinträchtigen, und zwar nicht nur auf den neurologischen Stationen.