Die DGNR fordert erneut die neurologische Frührehabilitation aus der Pflegepersonal Untergrenzen-Verordnung herauszunehmen

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Die DGNR begrüßt, dass der Referentenentwurf zur Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung (PpUGV) die neurologische Frührehabilitation als eigenständigen Subsektor der akutstationären Versorgung begreift. Mit über 6.000 Behandlungsplätzen macht sie etwa ein Viertel der akutneurologischen Planbetten aus. Die Kliniken leisten einen erheblichen Beitrag zur Reduktion langfristiger Pflegebedürftigkeit, auch des Bedarfs an außerklinischer Intensivpflege. Entsprechend hoch ist die Pflegeintensität in der neurologischen Frührehabilitation.

Der neue Referentenentwurf enthält einzelne Verbesserungen der Situation, wie die Berücksichtigung weiterer Berufsgruppen als medizinische Fachkräfte oder eine minimale Erhöhung der Quote für Pflegehilfskräfte. Wie bereits zum ursprünglichen Entwurf angemerkt, werden jedoch auch im neuen Referentenentwurf weiterhin zwei wesentliche Punkte der neurologischen Frührehabilitation nicht adäquat berücksichtigt, wie wir mit unserer Stellungnahme ausführlicher begründen.

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