Zertifizierung
Zertifizierungen unterstützen dabei, spezialisierte Qualität transparent und vergleichbar zu machen.
Die DGiNR führt das bestehende Zertifizierungverfahren (DGNR) inhaltlich 1:1 fort.
Im Fokus: Zertifizierung von Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR).
Warum eine Zertifizierung?
Wenn Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen oder nach neurochirurgischen Eingriffen beatmet werden und entwöhnt werden sollen, geschieht das häufig im Rahmen der NNFR. Hier arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen eng zusammen – u. a. aus Beatmungsmedizin und neurologischer Rehabilitation.
Seit 2021 gibt es die Möglichkeit, sich nach einem Standard der Fachgesellschaft zertifizieren zu lassen. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards für Diagnose, Behandlung und Versorgung im Kontext länger andauernder Beatmungsentwöhnung zu präzisieren und damit sicherzustellen.
Was wird zertifiziert?
Zertifiziert werden Einrichtungen/Zentren, die definierte Qualitätsmerkmale für die Beatmungsentwöhnung in der NNFR erfüllen. Die Zertifizierung schafft Transparenz – z. B. hinsichtlich Ausstattung, Behandlungskonzept und struktureller Voraussetzungen.
Kriterienkatalog: Entwicklung & Aktualisierung
Die Anforderungen werden durch einen Zertifizierungsausschuss definiert. Sie sind im Erhebungsbogen veröffentlicht und basieren wesentlich auf national publizierten Leitlinien sowie internationaler medizinisch-wissenschaftlicher Literatur.
Die Anforderungen werden mindestens alle drei Jahre geprüft und überarbeitet; eine Durchsicht erfolgt jährlich.
Ablauf des Prüfverfahrens
- Unterlagen vorbereiten (Erhebungsbogen)
- Prüfung & Begehung nach definiertem Verfahren
- Entscheidung durch unabhängigen Zertifizierungsausschuss
Übersicht zertifizierter Zentren
"Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation" mit DGNR-Zertifizierung
Grundlage der Vergabe des Zertifikats
Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Zertifizierungsausschuss, nach Prüfung der Empfehlung der Auditoren. Das Zertifikat wird mit einer Gültigkeit von drei Jahren vergeben. Danach ist eine erneute Zertifizierung erforderlich.
Die Schritte vom Antrag bis zum Zertifikat:
- Angebotserstellung durch den TÜV Rheinland und Übersendung an den Antragsteller.
- Antragstellung der Einrichtung beim TÜV Rheinland. *
- Angebotsannahme und Nennung eines Wunschzeitraumes für ein Audit vor Ort.
- Benennung eines leitenden Auditors durch den TÜV Rheinland – anschließend gemeinsame Terminfestlegung mit dem Antragsteller.
- Übersendung erforderlicher Unterlagen des Antragstellers an den leitenden Auditor – anschließend Prüfung.
- Übersendung des Auditplanes und Benennung des leitenden Auditors sowie eines medizinischen Fachauditors (wird durch die DGNR zur Seite gestellt) für einen Vor-Ort-Termin.
- Durchführung des Audits.
- Berichterstattung der Auditoren gegenüber dem Zertifizierungsausschuss der DGNR – anschließend Prüfung des Auditberichts.
- Auditbericht und Zertifikat werden durch den Zertifizierungsausschuss der DGNR freigegeben – anschließend Freigabe durch den TÜV Rheinland und Übersendung des Zertifikats.
*bei Re-Zertifizierung erfolgt eine automatische Angebots-Zusendung sechs Monate vor Ende der Zertifikatslaufzeit.
Kontaktinformation zum TÜV Rheinland:
Folgende Ansprechpartner:innen stehen Ihnen beim TÜV Rheinland zur Verfügung:
Angebot und Leistungen
Herr Lukas Schindler
T: +49(0) 2218065211
M: +49 (0) 1604714034
lukas.schindler@de.tuv.com
Fachliche Informationen:
Herr Christian Friederich
M: +49 (0) 172 2320512
christian.friederich1@de.tuv.com
Dr. med. M. Groß
Prof. Dr. med. T. Platz
Prof. Dr. med. M. Pohl
Prof. Dr. med. T. Schmidt-Wilcke
Zertifizierungsausschuss der DGNR
Zertifizierung starten
Unterlagen zur Zertifizierung einreichen
Bitte übermitteln Sie hier Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen inklusive der erforderlichen Anlagen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E Mail.